Jugendschutz


Volltext

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten folgende Vorschriften:

Alkoholische Getränke:

Medien

Aufenthaltsorte:
Gaststätten / Tanzveranstaltungen, Diskotheken

Gaststätten

Der Aufenthalt in Gaststätten ist ohne Einschränkungen erlaubt.

Tanzveranstaltungen, Diskotheken

Der Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken ist ohne Einschränkungen erlaubt.


Rechtsgrundlage(n)

Jugendschutzgesetz (JuSchG)


Formulare/Schriftformerfordernis

Erziehungsbeauftragung


Weiterführende Informationen

Schaubild Jugendschutzvorschriften zum Thema Alkohol

Internetplattform zum Jugendschutz

Broschüre „Jugendschutz – verständlich erklärt“ [bitte verlinken mit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendschutz---verstaendlich-erklaert/86302]


Hinweise (Besonderheiten)

Jugendlichen unter 16 Jahren ist der allgemeine Aufenthalt in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen und in Diskotheken, wenn sie nicht von einer personensorgeberechtigten Person (Elternteil, Vormund) begleitet werden, nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren gestattet, die von den Eltern mit der Begleitung und Aufsicht betraut wurde (erziehungsbeauftragte Person).

Diese erziehungsbeauftragte Person kann beispielsweise ein volljähriges Geschwisterkind oder ein volljähriger Freund sein.

Eine entsprechende Beauftragung ist im Zweifelsfall schriftlich nachzuweisen. Üblicherweise geben Eltern ihren Kindern einen Zettel mit, aus dem die Beauftragung hervorgeht. Er sollte klarstellen, dass die Beauftragung nicht nur die Begleitung, sondern auch die Beaufsichtigung der minderjährigen Person umfasst.


Fachlich freigegeben durch

Serviceteam BMFSFJ - Themengruppe B


Fachlich freigegeben am

06.01.2017

Zuständige Stelle

Die Einhaltung der Vorschriften zum Jugendschutz kontrollieren die örtlichen Ordnungsämter.


Ansprechpunkt

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - 5360 Team Amtsvormund/Jugendförderung

14801 Bad Belzig
033841 91-0