Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Bestätigung


Volltext

Das Bundeszentralamt für Steuern kann Ihnen die Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) bestätigen, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer mit Sitz in Deutschland sind und Ihnen eine gültige USt-IdNr. zugeteilt wurde.

Wenn Sie Lagerhalter im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, kann Ihnen die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage:

Einfache und qualifizierte Bestätigung

Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Abfrage in dem EU-Land, das sie erteilt hat, gültig ist.

Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname einschließlich der Rechtsform, Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den im jeweiligen EU-Land registrierten Unternehmerdaten übereinstimmen. Hierbei wird Ihnen nur das Ergebnis Ihrer Angaben in der Form „stimmt überein“ oder „stimmt nicht überein“ angezeigt. Sie können sich die Unternehmensdaten nicht anzeigen lassen.

Vor einer qualifizierten Bestätigung müssen Sie eine einfache Bestätigung durchführen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie können die einfache und die qualifizierte Abfrage auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern, per E-Mail, per Telefon, per Post, per Telefax, elektronisch per Schnittstelle (XML-RPC-Standard) durchführen.

Online:

Per Post, Telefon oder Fax:

Per Schnittstelle:


Bearbeitungsdauer

Sofort (gegebenenfalls Postlauf)


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

15.01.2020

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Telefon: 0228 4060
Telefax: 0228 4063801
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de 


Ansprechpunkt

Bundeszentralamt für Steuern
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Telefon: 0228 4061222
Anrufzeiten
Montag bis Freitag: 7:00 bis 16:00 Uhr

Telefax: 0228 4063801
E-Mail: ustkv@bzst.bund.de


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
+49 228 406-0