Ausstellung vorläufige Projektbescheinigung nach Filmförderungsgesetz


Volltext

Wenn Sie an der Herstellung und dem Vertrieb deutscher Kinofilme beteiligt sind, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Vorhaben Förderhilfen bei der Filmförderungsanstalt (FFA) zu beantragen. Dafür brauchen Sie gegebenenfalls eine vorläufige Projektbescheinigung nach FFG. 

Die vorläufige Projektbescheinigung beantragen Sie rechtzeitig, bei internationalen Koproduktionen oder internationalen Kofinanzierungen spätestens zwei Monate vor Drehbeginn, beim  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und legen sie  mit Ihrem Antrag bei der FFA vor. 

Die vorläufige Projektbescheinigung dient zur Bestätigung, dass Ihr Filmprojekt, wenn es so wie beantragt durchgeführt wird, den Voraussetzungen des FFG zur Anerkennung als deutscher Film entsprechen wird. Ob und in welcher Höhe Ihr Film gefördert wird, entscheidet die FFA.

Hinweis: Das FFG ist ausschließlich auf Kinofilme bezogen. Grundsätzlich werden daher Projektbescheinigungen nur für deutsche Kinofilme ausgestellt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Antragsberechtigt ist der/die Filmproduzent/in, mit 

Ihr Filmprojekt muss, wenn es so wie beantragt durchgeführt wird, folgenden Voraussetzungen des FFG zur Anerkennung als deutscher Film entsprechen:

Hinweise für internationale Koproduktionen:

Wenn bei einer Gemeinschaftsproduktion mindestens eine/r der Produzenten/innen seinen Geschäfts- oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, muss eine Anerkennung nach 

in Betracht kommen.

Liegt kein zwei- oder mehrseitiges Abkommen vor oder ist kein Abkommen anwendbar, ist eine gegenüber der ausländischen Beteiligung erhebliche finanzielle Beteiligung des/der deutschen Produzenten/Produzentin sowie eine dieser angemessene künstlerische und technische Beteiligung erforderlich.  Bei überwiegender deutscher Beteiligung muss Ihr Film in deutscher Sprache im Inland oder als deutscher Beitrag auf einem Festival uraufgeführt werden. Außerdem muss Ihr Film mindestens zwei der erforderlichen kulturellen Kriterien erfüllen. Dies gilt auch bei einer Anerkennung nach einem zwei- oder mehrseitigen Abkommen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die vorläufige Projektbescheinigung können Sie schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

Ca. 10 Tage, sofern der Antrag vollständig ist.


Fristen

Der Antrag auf vorläufige Projektbescheinigung ist rechtzeitig, bei internationalen Koproduktionen oder bei internationalen Kofinanzierungen spätestens zwei Monate vor Drehbeginn zu stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle


Fachlich freigegeben am

09.01.2020

Zuständige Stelle

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 412 – Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, Film
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn


Ansprechpunkt

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 412 – Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, Film
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn

Allgemein:
06196 908-2128

Deutsche Allein- und Koproduktionen
Telefon: 06196 908-2856

Internationale Koproduktionen
Telefon: 06196 908-2194

Servicezeiten
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
+496 196 908-0