Nationales Waffenregister Auskunft


Volltext

Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie beim Nationalen Waffenregister gespeichert sind, können Sie eine Auskunft beantragen.
Im Nationalen Waffenregister werden die Daten gespeichert, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.
Wenn Sie eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, dürfen Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen.
Im Nationalen Waffenregister werden nur die Daten erfasst, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen:


Rechtsgrundlage(n)

§ 19 Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)

Waffengesetz (WaffG)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis und/oder eine oder mehrere Waffen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister müssen Sie schriftlich beantragen.


Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Kalenderwochen


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt


Fachlich freigegeben am

17.08.2018

Zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt
Abteilung S
50728 Köln

Telefon: 0228 99358-3900
Telefax: 0228 99358-2808
E-Mail: nwr@bva.bund.de


Ansprechpunkt

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Telefon: 0228 99 358 - 3388 oder 0221 758 - 3388
Fax: +49 0228 99 10 358-3335
E-Mail: nwr@bva.bund.de

Servicezeiten:
Montag: 8.00 - 16.30 Uhr
Dienstag: 8.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 16.30 Uhr
 


Zuständige Stelle(n)