Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung


Volltext

Bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. Wer als bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. Ingenieurin arbeiten möchte, muss Mitglied der Ingenieurkammer und in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sein.

In die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 65 Brandenburgische Bauordnung vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure wird von der Ingenieurkammer Brandenburg geführt.

Hinweis: Sollten Sie bereits in einer solchen Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen sein, gilt diese Eintragung auch in Brandenburg.

Niedergelassene Bauvorlageberechtigte aus anderen EU-/EWR-Staaten:

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, sind Sie ohne Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt. Sie müssen in diesem Fall

•           eine vergleichbare Berechtigung besitzen sowie

•           dafür die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser vergleichbaren Anforderungen erfüllen.

Sie müssen Ihre Tätigkeit bei der Ingenieurkammer Brandenburg anzeigen, bevor Sie erstmalig als Bauvorlageberechtigter oder Bauvorlageberechtigte tätig werden. Die Ingenieurkammer bestätigt Ihnen auf Antrag, dass die Anzeige erfolgt ist.

Sind die Anforderungen in Ihrem Herkunftsstaat mit denen in Brandenburg nicht vergleichbar, müssen Sie sich bescheinigen lassen, dass Sie die für eine Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasser und Entwurfsverfasserinnen erforderlichen Anforderungen erfüllen. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Ingenieurkammer Brandenburg beantragen, die Sie nach Ausstellung der Bescheinigung in ein eigenes Verzeichnis einträgt.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Tätigkeit bereits in einem anderen Bundesland angezeigt haben, ist eine Anzeige in Brandenburg nicht nötig. Das gilt auch für die Ausstellung der Bescheinigung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit ausgefülltem Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:


Voraussetzungen

Für die Eintragung in die Entwurfsverfasserliste müssen Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

150 € Eintragungsgebühr bauvorlageberechtigter Ingenieur bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieurin


Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.


Bearbeitungsdauer

ca. 4 Monate


Formulare/Schriftformerfordernis

Das Antragsformular finden Sie unter https://www.bbik.de/anerkennung-zulassung/bauvorlageberechtigung/

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0