Steuerliche Anmeldung eines Unternehmens Zusendung


Volltext

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt möglichst per Onlineverfahren über das Onlinefinanzamt „ELSTER“ ausfüllen und übermitteln.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
 
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie nehmen eine

oder Sie gründen eine

oder


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die steuerliche Anmeldung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst online vornehmen.

Steuerliche Anmeldung online vornehmen:

Hinweis: Für Vereine und Kapitalgesellschaften nach ausländischem Recht steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.

Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.


Fristen

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Zuständige Stelle

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.


Ansprechpunkt

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
03381 397-199