Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur Eintragung


Volltext

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.
Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.

Alle Listen sind über die Homepage der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur

Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.


Bearbeitungsdauer

6 Wochen


Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Antrag: aktuell noch nicht verfügbar

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

25.02.2019

Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
0228 6845-0