Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung


Volltext

In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

In die Liste der freiwilligen Mitglieder ist als Kammermitglied auf Antrag einzutragen, wer


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Unterlagen erfordert eine umfangreiche und für jeden Einzelfall individuelle Prüfung der Voraussetzungen durch den Eintragungsausschuss der BBIK. Dieser muss gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Daher können keine festen Bearbeitungszeiten genannt werden. Aber in der Regel wird nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden.


Fristen

Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter www.bbik.de


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 (0)331 866-1676

Fax.: +49 (0)331 866-1753


Fachlich freigegeben am

02.10.2019

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0