Eintragung in das Arztregister beantragen


Volltext

Wenn Sie in Deutschland eine vertragsärztliche oder vertragstherapeutische Tätigkeit in der ambulanten Versorgung nachgehen wollen, müssen Sie sich beim Arztregister eintragen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen führen für jeden Zulassungsbezirk ein Arztregister.  Zuständig für die Arztregistereintragung ist immer die KV, in deren Zuständigkeitsbereich sich Ihr Wohnsitz befindet (Wohnortprinzip). Die Eintragung in das Arztregister ist Grundvoraussetzung für eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen/ -psychotherapeutischen Tätigkeit.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Urkunden müssen Sie im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen. Die Arztregister können unter Umständen entsprechende Beglaubigungen anfertigen.


Voraussetzungen

Sie müssen:

Für eine Eintragung als Psychologische*r Psychotherapeutin oder Psychotherapeut müssen Sie:


Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Arztregister müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich mit dem Antragsvordruck beantragen.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie: Die Arztregistereintragung in einer Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht mit der Eintragung in das bei der Landesärztekammer geführte Register gleichzusetzten.


Fachlich freigegeben durch

Kassenärztliche Vereinigung Berlin

Abteilung Arztregister

Masurenallee 6A

14057 Berlin


Fachlich freigegeben am

03.12.2020

Zuständige Stelle

Kassenärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KVBB)


Ansprechpunkt

Die Arztregisterstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung, in deren Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Haben Sie keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, können Sie das Arztregister frei wählen.


Zuständige Stelle(n)

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
Pappelallee 5
14469 Potsdam
0331 2309-0