Zahnarztregister


Volltext

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfassen. Das Register enthält Angaben über Ihre Person und Ihre berufliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt. Diese Angaben sind für Ihre Zulassung von Bedeutung.

Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

Die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen Sie.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen.
Die Dokumente legen Sie im Original oder als beglaubigte Abschrift vor.

Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der KZV Land Brandenburg nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.


Voraussetzungen

Hinweis: Die 2-jährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.

Mindestens 6 Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärztinnen oder Vertragszahnärzten assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu 3 Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.

Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens 1 Jahr lang angestellt waren:

Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von 3 Wochen angerechnet werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister: EUR 100,00


Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Zahnarztregister beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:

Hinweis: Bei 2 Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen 2 Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.


Bearbeitungsdauer

maximal 3-5 Werktage, wenn die Gebühr in Höhe von EUR 100,00 überwiesen wurde und der Antrag vollständig ist


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

12.12.2019

Zuständige Stelle

Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB)

Abteilung „Zulassung/Register/Bereitschaftsdienst“

Helene-Lange-Straße 4-5

14469 Potsdam

E-Mail: zulassung@kzvlb.de

Telefon: 0331 2977333

Servicezeiten

Mo. 09:00 – 15:00 Uhr

Di. 09:00 – 15:00 Uhr

Mi. 09:00 – 15:00 Uhr

Do. 09:00 – 15:00 Uhr

Fr. 09:00 – 12:00 Uhr


Ansprechpunkt

Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Land Brandenburg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.


Zuständige Stelle(n)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg (KZVLB)
Helene-Lange-Str. 4-5
14469 Potsdam
0331 2977-0