Erlaubnis für Versicherungsberater Erteilung


Volltext

Als Versicherungsberater beraten Sie Personen bei:

Außerdem beraten oder vertreten Sie im Versicherungsfall Personen außergerichtlich bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen.

Für Ihre Tätigkeit als Versicherungsberater brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK.

Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Als Versicherungsberater dürfen Sie weder Zuwendungen (Provisionen) von Versicherungsunternehmen entgegennehmen, noch

Sie sind ausschließlich im Interesse Ihrer Kundinnen und Kunden tätig und dürfen nur von diesen bezahlt werden.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen. 

Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
 


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
 


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsberater können Sie schriftlich beantragen:

Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
 


Bearbeitungsdauer

Je nach IHK unterschiedlich.


Fristen

Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer

Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen

keine


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)


Fachlich freigegeben am

20.09.2019

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige IHK


Ansprechpunkt

Ihre örtlich zuständige IHK


Zuständige Stelle(n)

Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam
Breite Straße 2 a-c
14467 Potsdam
0331 2786-0