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Rente für Bergleute Zahlung


Volltext

Für Bergleute gelten spezielle Rentenregelungen. Wegen der Belastungen und Gesundheitsrisiken des Berufs gibt es die „Rente für Bergleute“.

Wie hoch Ihre Rente für Bergleute ist, richtet sich nach Ihren Ansprüchen aus der knappschaftlichen Rentenversicherung. Haben Sie weitere Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung erworben, zum Beispiel durch Arbeit außerhalb des Bergbaus, zählen diese nicht mit.

Sie dürfen neben Ihrer Rente für Bergleute eine bestimmte Summe pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet und steht in Ihrem Rentenbescheid.

Keine Rente für Bergleute erhalten Sie, wenn Sie

  • die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, zum Beispiel 67 Jahre für Jahrgang 1964 oder jünger, oder
  • eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit außerhalb des Bergbaus ausüben, die im Wesentlichen wirtschaftlich und qualitativ gleichwertig ist.

Neben der Rente für Bergleute gibt es auch die sogenannte „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben und die für Sie maßgebende Altersgrenze erreicht haben.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
  • Wenn eine andere Person den Antrag stellt:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts
       

Voraussetzungen

Sie können die Rente für Bergleute erhalten, wenn Sie

  • die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
  • Ihre bisherige Arbeit im Bergbau als Hauptberuf wegen Krankheit oder Behinderung nicht weiter ausüben können und
  • Sie wegen Krankheit oder Behinderung auch keine andere gleichwertige Tätigkeit ausüben können. Gemeint ist damit eine im Wesentlichen wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung, die gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert.

Außerdem müssen Sie vor Ihrer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau

  • während der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre knappschaftliche Pflichtbeiträge geleistet haben und
  • eine Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren in der knappschaftlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Die Rente für Bergleute können Sie außerdem ab einem Alter von 50 Jahren erhalten, wenn Sie

  • keiner Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen, die verglichen mit Ihrer Arbeit im Bergbau wirtschaftlich gleichwertig ist und
  • die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 25 Jahren erfüllt haben.

Auf diese Wartezeit werden Ihnen Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet.

Die Wartezeit erfüllen Sie auch, wenn Sie 25 Jahre Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung unter Tage zusammen mit knappschaftlichen Ersatzzeiten haben.
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Rente für Bergleute können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Antragsformular zur Rente für Bergleute auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder
    • per Post an die Knappschaft-Bahn-See senden oder
    • in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Rente für Bergleute haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Rente für Bergleute haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Rentenantrag per Online-Verfahren:

  • Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Dazu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen.
  • Füllen Sie das Formular zur Rente für Bergleute aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und den Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Rente für Bergleute haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Rente für Bergleute haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

  • Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
  • Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
  • Wenn Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Der Knappschaft-Bahn-See der Deutschen Rentenversicherung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und fordert bei Bedarf fehlende Unterlagen an.
  • Die Knappschaft-Bahn-See prüft die Voraussetzungen für Ihren Rentenanspruch und Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Gegebenenfalls klärt sie Lücken im Versicherungsverlauf.
  • Die Knappschaft-Bahn-See klärt weitere Sachverhalte, zum Beispiel Ihr Krankenversicherungsverhältnis, ob Sie hinzuverdienen oder eine Unfallrente erhalten.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn einen Anspruch auf die Rente für Bergleute haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit Angaben zum Beginn, zur Aufnahme der laufenden Zahlung und zur Höhe. Des Weiteren werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert.
  • Wenn Sie zum gewünschten Rentenbeginn keinen Anspruch auf die Rente für Bergleute haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Knappschaft-Bahn-See ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Knappschaft-Bahn-See ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
 


Bearbeitungsdauer

etwa 3 Monate

Es empfiehlt sich, den Rentenantrag so schnell wie möglich zu stellen, wenn Sie sich für vermindert berufsfähig halten.


Fristen

Wenn Sie den Rentenantrag rechtzeitig gestellt haben, erhalten Sie Ihre Rente für Bergleute frühestens am ersten Tag des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie den Rentenantrag später als 3 Monate nach Ablauf des Monats stellen, in dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung.
 


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 – 28
44789 Bochum

E-Mail: zentrale@kbs.de
Telefon: 0234 3040


Ansprechpunkt

Ansprechpartner vor Ort finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon: 0800 10004800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0