Rente für Bergleute Zahlung


Volltext

Für Bergleute gelten spezielle Rentenregelungen. Wegen der Belastungen und Gesundheitsrisiken des Berufs gibt es die „Rente für Bergleute“.

Wie hoch Ihre Rente für Bergleute ist, richtet sich nach Ihren Ansprüchen aus der knappschaftlichen Rentenversicherung. Haben Sie weitere Ansprüche in der allgemeinen Rentenversicherung erworben, zum Beispiel durch Arbeit außerhalb des Bergbaus, zählen diese nicht mit.

Sie dürfen neben Ihrer Rente für Bergleute eine bestimmte Summe pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell berechnet und steht in Ihrem Rentenbescheid.

Keine Rente für Bergleute erhalten Sie, wenn Sie

Neben der Rente für Bergleute gibt es auch die sogenannte „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Sie haben einen Anspruch darauf, wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben und die für Sie maßgebende Altersgrenze erreicht haben.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie können die Rente für Bergleute erhalten, wenn Sie

Außerdem müssen Sie vor Ihrer verminderten Berufsfähigkeit im Bergbau

Die Rente für Bergleute können Sie außerdem ab einem Alter von 50 Jahren erhalten, wenn Sie

Auf diese Wartezeit werden Ihnen Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage angerechnet.

Die Wartezeit erfüllen Sie auch, wenn Sie 25 Jahre Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung unter Tage zusammen mit knappschaftlichen Ersatzzeiten haben.
 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Rente für Bergleute können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Knappschaft-Bahn-See ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Knappschaft-Bahn-See ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
 


Bearbeitungsdauer

etwa 3 Monate

Es empfiehlt sich, den Rentenantrag so schnell wie möglich zu stellen, wenn Sie sich für vermindert berufsfähig halten.


Fristen

Wenn Sie den Rentenantrag rechtzeitig gestellt haben, erhalten Sie Ihre Rente für Bergleute frühestens am ersten Tag des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie den Rentenantrag später als 3 Monate nach Ablauf des Monats stellen, in dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung.
 


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14 – 28
44789 Bochum

E-Mail: zentrale@kbs.de
Telefon: 0234 3040


Ansprechpunkt

Ansprechpartner vor Ort finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon: 0800 10004800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0