Blaue Karte EU Erteilung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung


Volltext

Die Blaue Karte EU ist in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Blauen Karte EU haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Sie können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochstulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hoschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen. 

Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindesgehalt vorlegen. Das Mindestgehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2020 EUR 55.200. Für sogenannte Mangelberufe, insbesondere:

gilt eine geringere Einkommensgrenze. Diese beträgt im Jahr 2020 EUR 43.056. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen.

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf vier Jahre erteilt. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren benötigen Sie für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie:

Wenn Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) verfügen, können Sie die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erhalten. 

Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zusätzlich:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Ausstellung der Blauen Karte EU: EUR 100


Verfahrensablauf

Ihre Blaue Karte EU müssen Sie in der Regel persönlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

etwa 6 bis 8 Wochen

Hinweis: Die Blaue Karte EU wird als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert. In der Regel erhöhen sich jedes Jahr diese Mindestgehaltsgrenzen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

02.12.2019

Zuständige Stelle

Zuständige Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.


Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.


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