Architektengesellschaft Eintragung beantragen


Volltext

Eine Partnerschaftsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung oder eine Kapitalgesellschaft dürfen die Berufsbezeichnungen „Architektin“ oder „Architekt“, „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitektin“ oder „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplanerin“ oder „Stadtplaner“ oder diese Berufsbezeichnungen mit Zusätzen oder Wortverbindungen nur in ihrem Namen oder Ihrer Firma führen, wenn sie in ein besonderes Verzeichnis, das Gesellschaftsverzeichnis, bei der Architektenkammer eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft dazu berechtigt sind.


Rechtsgrundlage(n)

Brandenburgisches Architektengesetz:

https//bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgarchg#7

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__8.html

Gebührenordnung der Brandenburgischen Architektenkammer:

https://ak-brandenburg.de/sites/default/files/recht/Gebuehrenordnung.pdf


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung ist unverzüglich, spätestens binnen drei Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zu treffen.


Fristen

Keine Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

https://eap.brandenburg.de/web/sbb/login


Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Aufnahme in das Gesellschaftsverzeichnis wird die Gesellschaft nicht Mitglied der Architektenkammer


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie

des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 (0)331 866-1676

Fax.: +49 (0)331 866-1753


Fachlich freigegeben am

16.09.2019

Zuständige Stelle

Brandenburgische Architektenkammer


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
0331 27591-0