Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung


Volltext

Für einen Umzug kann man ein Halteverbot vor dem Haus erhalten, um die Transporte möglichst reibungslos für alle Beteiligten zu gestalten. Hierfür bedarf es der Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde und deren Anordnung, wie das Halteverbot mit Verkehrszeichen umzusetzen ist.


Rechtsgrundlage(n)

§ 45 Absatz 6 


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:


Voraussetzungen

Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn das Be- und Entladen des Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren (auch Sondernutzungsgebühren) richten sich nach dem Umfang der Beschränkung oder nach dem Grad der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.

Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens drei bis vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer ausweisen.

Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.


Fristen

Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn


Zuständige Stelle

Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. des Landratsamtes

(erste Anlaufstelle: Gemeinde- oder Stadtverwaltung)


Zuständige Stelle(n)