Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft


Volltext

Gründen Sie eine Kommanditgesellschaft (KG), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die KG und ist vollständig rechtsfähig. Die Eintragung einer KG, die bereits ein Handelsgewerbe betreibt, ist dagegen lediglich rechtsbekundend, da die Gesellschaft schon vor der Eintragung besteht.


Rechtsgrundlage(n)

§ 8a Handelsgesetzbuch (HGB)
§§ 161, 162 Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 24 Handelsregisterverordnung (HRV)


Erforderliche Unterlagen

Die Anmeldung einer Kommanditgesellschaft hat zu enthalten:

Die Anmeldung muss die von der inländischen Geschäftsanschrift abweichende Lage der Geschäftsräume und den Unternehmensgegenstand bezeichnen, soweit sich dieser nicht aus der Firma ergibt.


Voraussetzungen

Es muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.


Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.


Hinweise (Besonderheiten)

Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.


Fachlich freigegeben durch

Keine fachliche Freigabe. Bitte wenden Sie sich ggf. an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz.

Telefon (0331 866-0)

Poststelle@mdjev.brandenburg.de


Zuständige Stelle

Zuständig für die Eintragung ist das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt durch ein Notariat.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
03381 398500