Gesellenprüfung Zulassung vor Ablauf der Ausbildungszeit


Volltext

Als Lehrling (Auszubildende/Auszubildender) im Handwerk können Sie nach Anhörung des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf Ihrer Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn Ihre Leistungen dies rechtfertigen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Laut Gebührenordnung und Gebührenverzeichnis


Verfahrensablauf

Antragstellung bei der zuständigen Handwerkskammer.


Bearbeitungsdauer

Je nach Abstimmungsaufwand 3-6 Wochen


Fristen

Rechtzeitige Antragstellung vor der jeweiligen Prüfung unter Beachtung der maßgeblichen Prüfungstermine der jeweiligen Handwerkskammer.


Formulare/Schriftformerfordernis

Antragsformular der jeweiligen Handwerkskammer


Weiterführende Informationen

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Gesellenprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Gesellenprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

23.10.2019

Zuständige Stelle

Handwerkskammern


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34 - 36
14467 Potsdam
0331 3703-0