Handelsregister Eintragung Europäische Gesellschaft


Volltext

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


Rechtsgrundlage(n)

Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) Gesetz über Kosten der freiwilligen Ge-richtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis 


Erforderliche Unterlagen

Je nach Gründungsform der Europäischen Gesellschaft können weitere Unterlagen erforderlich sein.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.


Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

Nach erfolgreicher Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung. Die Eintragung wird zusätzlich zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.


Bearbeitungsdauer

Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

BMJV


Fachlich freigegeben am

11.09.2014

Zuständige Stelle

für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl

für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft

Zuständig ist das Amtsericht am Sitz der Gesellschaft. Die Eintragung erfolgt über ein Notariat.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
03381 398500