Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung


Volltext

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie besitzen die

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

500,00 – 25.000,00 Euro


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie das Landes Brandenburg zu richten.


Bearbeitungsdauer

Über die Genehmigung ist spätestens sechs Monate nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen zu entscheiden.  


Fristen

Der Antrag sollte rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gestellt werden (in der Regel einige Monate vorher).


Formulare/Schriftformerfordernis

Allgemeine Hinweise für die Antragstellung zur Genehmigung der Aufnahme des Betriebs eines Elektrizitäts-/Gasversorgungsnetzes nach § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Siehe: https://mwe.brandenburg.de/de/energieaufsicht/bb1.c.478789.de . Der Antrag kann auch über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden, § 4 Absatz 5 EnWG.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

04.09.2019

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
+49 331 8660