Steuerberater Bestellung


Volltext

Die Bestellung als Steuerberater/in gemäß § 40 StBerG erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung bzw. nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind beizufügen:

Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:

Nachweis der Zahlung der Bestellungsgebühr


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bestellung StB: EUR 150

Wiederbestellung StB: EUR 180


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Antrag auf Bestellung / Wiederbestellung


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Brandenburg


Fachlich freigegeben am

01.08.2019

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Steuerberaterkammer Brandenburg
Tuchmacherstraße 48 b
14482 Potsdam
0331 88852-0