Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten


Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. Sofern die Geburt im elektronischen Personenstandsregister eines Standesamtes in Brandenburg erfasst ist, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen brandenburgischen Standesamt zu erhalten. 


Rechtsgrundlage(n)

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an:

Erstes Exemplar: 10 €

Bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: je 5 €


Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Persönliche Antragstellung:

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot des Standesamtes können Sie den Antrag auch online stellen.


Fristen

keine


Hinweise (Besonderheiten)

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese im Ausland ohne Übersetzung verwenden. Sie können sich eine internationale Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref.23


Fachlich freigegeben am

02.07.2019

Zuständige Stelle

Für den Geburtsort zuständiges Standesamt


Zuständige Stelle(n)

Stadtverwaltung Bad Belzig - Standesamt
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig
033841 94350