Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit


Volltext

Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.

 Sie müssen beispielsweise melden:


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Änderungen Ihrer persönlichen Lage teilen Sie schriftlich mit:


Formulare/Schriftformerfordernis

Wenn Sie in nachfolgenden Landkreisen wohnen und SGB II-Leistungen beziehen, dann ist das Verfahren gegebenenfalls abweichend:


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesagentur für Arbeit


Fachlich freigegeben am

30.06.2017

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise bei Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.

Hinweis: Wenn Sie Ihr zuständiges Jobcenter nicht über den Dienststellenfinder auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden, dann besuchen Sie den Internetauftritt des Jobcenters.


Zuständige Stelle(n)