Pass für Geringverdiener Erteilung


Volltext

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.


Rechtsgrundlage(n)

jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung


Erforderliche Unterlagen

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

weitere Voraussetzung:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

sofort bzw. 6 bis 8 Wochen


Fristen

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen


Hinweise (Besonderheiten)

Persönliches Erscheinen ist notwendig.


Zuständige Stelle

Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung


Zuständige Stelle(n)