Ergänzungsschule Anerkennung von Gesundheitsfachberufsschulen


Volltext

Sie brauchen eine staatliche Anerkennung Ihrer Schule für Gesundheitsberufe, um in folgenden Gesundheitsberufen ausbilden zu können: 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen, die im Erhebungsbogen gefordert werden:

1.Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister o.ä. (in amtlich beglaubigter Form)

2. ggf. Gesellschaftervertrag oder Satzung  

3.Vertrag/ Verträge mit entsprechendem Krankenhaus/ Krankenhäusern  

4. amtliches Führungszeugnis der vertretungsberechtigten Person/en (im Original)

5. Schlüssiges Finanzierungskonzept, ggf. Bestätigung der pflegesatzfinanzierten Ausbildung, ggf. Finanzierungszusage des Arbeitsamtes o.ä.

6. Sicherungskonzept, welches eine Kapazitätsauslastung nachvollziehbar belegt

7. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

8. Muster des Ausbildungsvertrages

9. Schulordnung der zukünftigen Schule

10. Angaben zur Leitung der Schule/ zur Stellvertretung / den Lehrkräften

Geforderte Unterlagen von allen Lehrkräften:

11. Ausbildungsunterlagen:

12. räumliche und sächliche Ausstattung (Grundlage bildet hierfür die Gesundheitsberufeschulverordnung des Landes Brandenburg vom 25.02.2015)


Voraussetzungen

Der derzeitige Lehrer- Schüler- Schlüssel ist wie folgt festgelegt:

(Gesundheitsberufeschulverordnung vom 25.02.2015 – diese wird gegenwärtig überarbeitet- ggf. ändert sich danach der Lehrer- Schüler- Schlüssel)

1. Diätassistentin/ Diätassistent, Ergotherapeutin/Ergotherapeut, Hebammen. Masseurin/medizinische Bademeisterin und Masseur/medizinischer Bademeister, Physiotherapeutin/Physiotherapeut

2. Logopädin/ Logopäde, Orthopistin/ Orthopist. Podologin/ Podologe

3. MTA für Funktionsdiagnostik, MTL, MTR, PTA

4. Gesundheits-und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin/ Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin /Gesundheits- und Krankenpflegehelfer (nach Brandenburgischem Gesundheits- und Krankenpflegehilfegesetz), Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter

5. Rettungsassistentin /Rettungsassistent


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Eine staatliche Anerkennung für Ihre Schule für Gesundheitsberufe beantragen Sie schriftlich:

  1. Reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen mitsamt der weiteren geforderten Unterlagen beim LAVG ein.
  2. Die Schulaufsicht besichtigt das mögliche Schulgebäude/die Räumlichkeiten.  
  3. Auf Wunsch können Sie ein Beratungsgespräch mit dem LAVG führen.
  4. Die erforderlichen Unterlagen legen Sie final vor.
  5. Das LAVG Fachbereich Schulaufsicht prüft die Unterlagen.  
    Ggf. werden Sie aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
  6. Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie den Bescheid für die staatliche Anerkennung als Schule für Gesundheitsfachberufe (jede Fachrichtung wird gesondert als eigenständige Schule anerkannt).
  7. Ggf. erhalten Sie einen Bescheid mit Auflagen (grundsätzliche Anforderungen müssen jedoch erfüllt sein).
  8. Das LAVG setzt zur Auflagenerfüllung Fristen und kontrolliert die Auflagenerfüllung in regelmäßigen Abständen, bis alle Anforderungen erfüllt sind.
  9. Sofern in der Folge Veränderungen an den Ausbildungseinrichtungen auftreten, aktualisieren Sie Ihre Unterlagen und reichen Sie beim LAVG ein.  
    Zum Beispiel:

Bearbeitungsdauer

bis zu 6 Monate (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg

Henning- von- Tresckow- Straße 2- 13

14467 Potsdam


Fachlich freigegeben am

12.06.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)


Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Abteilung Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit

Dezernat akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe – G1

Fachbereich: Schulaufsicht

Wünsdorfer Platz 3

15806 Zossen

Tel: +49 331 86830

Fax: +49 331 8683 826


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801