Urkunden Beglaubigung durch Legalisation


Volltext

Deutsche öffentliche Urkunden, auf die kein internationales Übereinkommen anwendbar ist, können von der Auslandsvertretung des Staates, in dem sie verwendet werden sollen, legalisiert werden. Die Urkunden müssen zuvor von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden.

Für die Verwendung in bestimmten Staaten ist zusätzlich eine sogenannte Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich. Dies betrifft folgende Staaten:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR: 5,00 bis 50,00


Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.


Fachlich freigegeben durch

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.


Zuständige Stelle

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr


Ansprechpunkt

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln, Stadt
+49 228 99358-3300