elektronischer Identitätsnachweis Sperrung von Signaturzertifikaten


Volltext

Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.

Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.


Weiterführende Informationen


Zuständige Stelle

Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.


Ansprechpunkt

Wenden Sie sich zur Sperrung direkt an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Servicenummer neuer Personalausweis

Telefon:

Öffnungszeiten:

Sonstige Angaben:


Zuständige Stelle(n)

Bürgerbüro
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig
033841 94200