Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen


Volltext

Arbeitnehmerüberlassung wird auch als Zeit- oder Leiharbeit bezeichnet. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Die Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit auf ein Jahr befristet erteilt. Sie kann unbefristet erteilt werden, wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Jahre erlaubt tätig waren.

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung müssen Sie unter anderem darauf achten, dass

Durch Betriebsprüfungen überwacht die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und die Arbeitnehmerüberlassung ordnungsgemäß ausgeübt wird.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung können Sie schriftlich oder online im eService bei der Agentur für Arbeit beantragen:

Online-Antragstellung:

Antragstellung per Post:


Fristen

Für den Erstantrag gibt es keine Frist. Empfohlen wird, den Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem geplanten Tätigkeitsbeginn zu stellen.

Den Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Erlaubnis stellen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja, bei Online-Antragstellung erfolgt Identifizierung mittels elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Im eService der Bundesagentur für Arbeit besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannte "E-Payment"-Funktion, die Überweisungsdaten (zum Beispiel IBAN und Verwendungszweck) anzeigen zu lassen und diese in das eigene Überweisungsprogramm zu kopieren. Ebenso können Sie giropay und das Lastschriftverfahren nutzen. Zukünftig ist geplant, die Zahlungsverfahren Paypal, Sofortüberweisung sowie Kreditkarte (Mastercard und Visa) zur Verfügung zu stellen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Zuständige Stelle

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a).


Ansprechpunkt

Je nach Geschäftssitz Ihrer Firma ist die Agentur für Arbeit in Düsseldorf, Kiel oder Nürnberg für Sie zuständig. Welche Dienststelle für Ihr Bundesland oder Ihren Staat zuständig ist, entnehmen Sie dem Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG 2a). Dort finden Sie auch Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu den Dienststellen.
 


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0