Europäische Technische Bewertung (ETA) beantragen


Volltext

Die Europäische Technische Bewertung ist ein Produktleistungsnachweis. Sie weist nach, dass Ihr Produkt die Anforderungen der Europäischen Union erfüllt. Die ETA ermöglicht Ihnen, Bauprodukte auch dann europaweit zu vermarkten, wenn sie nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst sind. Wenn Ihr Produkt einer Norm entspricht, kann kein Produktleistungsnachweis über eine ETA geführt werden.

Das Resultat der ETA ist die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung. Damit können Sie Ihr Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei vertreiben.

Eine ETA können Sie für jedes Bauprodukt beantragen, das nicht oder nicht vollständig von einer harmonisierten Norm erfasst ist.

Bauprodukte sind Produkte, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden. Das können zum Beispiel Stahl, Fenster, Träger, Wärmedämmstoffe oder Abdichtungen sein. Einbauschränke hingegen sind keine Bauprodukte.

Das Produkt darf allerdings nur dann in ein Bauwerk eingebaut werden, wenn es insbesondere den im Landesbauordnungsrecht an Bauwerke gestellten Anforderungen genügt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Ermittlung der Produktleistung beruht auf den im EAD niedergelegten Bewertungsverfahren und den dort gegebenenfalls enthaltenen Annahmen, unter denen die Produktleistung erreicht werden kann. Liegt kein EAD vor, wird von der Bewertungsstelle zunächst ein solches erarbeitet.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Komplexität des Produkts zwischen etwa EUR 2.000 und EUR 30.000


Verfahrensablauf

Eine ETA müssen Sie schriftlich beantragen:


Bearbeitungsdauer

In der Regel wenige Monate, abhängig von der Komplexität des Produkts, dem Prüfungsaufwand und den Kapazitäten der einzuschaltenden Prüfstelle


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Formblatt zur Beantragung der Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

20.05.2019

Zuständige Stelle

Senatsverwaltung des Landes Berlin: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen


Ansprechpunkt

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 B
10829 Berlin

Telefon: 030 78730-0
Fax: 030 78730-320
E-Mail: dibt@dibt.de


Zuständige Stelle(n)