Zulassung für neue oder gebrauchte Fahrzeuge beantragen


Volltext

Zuständig für die Zulassung ist die Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben.

Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf

Für ein Neufahrzeug müssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung stellen. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, die

Für ein Gebrauchtfahrzeug, das

müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung stellen.

Wenn Ihr Auto zugelassen wurde, erhalten Sie von der Zulassungsbehörde die Zulassungspapiere und Ihr persönliches Kennzeichen.

Hinweis: Für ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug müssen Sie nur einen  Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antrag: Je nach Verwaltungsaufwand ab EUR 26,80
Kennzeichen: ab EUR 10,20


Verfahrensablauf

Ihre Zulassung müssen Sie schriftlich oder online beantragen:

Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen. 


Bearbeitungsdauer

In der Regel sofort


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ab 01.10.2019 für Privatpersonen

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

26.08.2019

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte


Ansprechpunkt

Zulassungsbehörden


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)